Das Bhutan-Visum ist für alle internationalen Touristen nach Bhutan erforderlich, mit Ausnahme derjenigen, die mit einem Reisepass von Indien, Bangladesch und den Malediven nach Bhutan reisen.
Im Gegensatz zu Visa für die meisten Länder kann ein Bhutan-Visum nur online beantragt werden, obwohl Sie ein bhutanisches Konsulat oder eine Botschaft finden könnten. Da wird auch kein Visa-Service angeboten.
Eigentlich gibt es keine andere Möglichkeit als über ein örtliches Reisebüro oder einen ihrer internationalen Partner , die Ihnen den kompletten Reiseservice in Bhutan anbieten, das Bhutan-Visum zu beantragen. Ein persönlicher Antrag von Touristen wird nicht angenommen.
Mit unserem Partner in Bhutan haben wir in den letzten Jahren alle Bhutan-Visa erfolgreich erhalten. Wir bieten neben verschiedene Arten von Reisen in Bhutan zusammen auch Bhutan-Visum-Service an. Um die rätselhaften Dinge zu verdeutlichen, stellen wir den ultimativen Leitfaden für die Online-Beantragung Ihres Bhutan-Visums bereit.
Richtlinien zur Beantragung des offiziellen Visum-Freigabeschreibens
(Offizieller Gast des Ministeriums)
•Weiterleitungsschreiben des Abteilungsleiters an Dy. Chief of Protocol
•Merkblatt des zuständigen Ministeriums
•Visumantragsformular (muss von den Gästen ausgefüllt werden)
•Kopie des Reisepasses von dem Besucher
(Offizieller Gast einer Nichtregierungsorganisation)
•Weiterleitungsschreiben des Organisationsleiters
•Genehmigungsschreiben des Außenministeriums
•Visumantragsformular (muss von den Gästen ausgefüllt werden)
•Kopie des Reisepasses von dem Besucher
(Offizieller Gast der Corporate & Autonome Agenturen)
•Weiterleitungsschreiben des Institutsleiters an Dy. Chief of Protocol
•Genehmigungsschreiben des Vorsitzenden
•Visumantragsformular (muss von den Gästen ausgefüllt werden)
•Kopie des Reisepasses von dem Besucher
(Offizieller Gast eines Sportverbandes)
•Weiterleitungsschreiben des Generalsekretärs an Dy. Chief of Protocol
•Genehmigungsschreiben des Präsidenten
•Visumantragsformular (muss von den Gästen ausgefüllt werden)
•Kopie des Reisepasses von dem Besucher
(Gast eines ausländischen Auswanderers)
•Weiterleitungsschreiben der betroffenen Organisationen an Dy. Chief of Protocol
•Aufenthaltszeit des Gastgebers (Nur Langzeitaufenthalte sind gultig.)
•Der Gastgeber muss sechs Monate vor der Ankunft des Gastes in Bhutan sein.
•Persönliche Gästeanmeldung
•Visumantragsformular
•Kopien der Reisepässe von dem Gast und dem Gastgeber
•Angehörige von dem Auswanderer dürfen ihn nur während seiner Aufenthaltszeit in Bhutan besuchen.
•Der Begriff „Angehörige“ umfasst den Ehegatten und die Kinder des Auswanderers.
•Die Aufenthaltsdauer der Gäste beträgt höchstens 1 Monat.
(Offizielle Gäste einer privaten Organisation)
•Weiterleitungsschreiben der MoEA
•Visumantragsformular
•Kopie des Reisepasses von dem Besucher
Hinweise:
•Wenn die Regierung oder eine private Organisation einen Ausländer beschäftigen möchte, muss die Genehmigung vom Arbeitsdirektor des Arbeitsministeriums mit gültiger Arbeitserlaubnis eingeholt werden.
•Die Visaformulare können auf der MoHCA-Website heruntergeladen werden.
•Die maximale Frist für die Bearbeitung des Visums beträgt zwei Arbeitstage. Daher sollten alle Visumanträge spätestens zwei Tage vor der Anreise des Gastes gestellt werden.
•Die Visaabfertigung aus der Visaabteilung sollte nur am Nachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr erfolgen.
•Die Auswanderer benötigen für die Einreise nach Bhutan kein Visum.
•Bangladeschische, maledivische und indische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Bhutan kein Visum.
•Thailänder und Schweizer, die bei ihrer Einreise nach Bhutan einen offiziellen und diplomatischen Pass besitzen, benötigen kein Visum. Das Visum wird bei der Ankunft am Flughafen Paro International oder einem anderen Einreisehafen von den Einwanderungsbehörden abgestempelt. Wer jedoch einen normalen Reisepass mit sich führt, muss im Voraus ein Visum für Bhutan beantragen.
•Nur Beamte mit Diplomaten-, UNO- und offiziellen Reisepässen erhalten ein kostenloses Visum.
Verlängerung des Visums:
•Wenn der Gast länger als drei Tage zurückbleiben muss, muss das betreffende Ministerium / die betreffende Organisation einen Brief an Dy. Chief of Protocol schreiben. In dem Brief muss die tatsächlichen Gründe für die Verlängerung angegeben werden.
•Eine Kopie des früheren Visums, das von der Einwanderung ausgestellt wurde, ist auch nötig.